Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung
Für Unternehmensbewertungen gibt es je nach Anlass und der daraus resultierenden Methode unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten. Auf der Ebene inhabergeführter Unternehmen und Familienbetriebe kommt einer Bewertung im Rahmen der Nachfolge eine bedeutende Rolle zu. Aber auch Fusionen, Gesellschafterabfindungen, Erbauseinandersetzungen, neue strategische Ausrichtungen, Gerichtsgutachten und Krisensituationen sind mögliche Gründe für eine Unternehmensbewertung. Ausgangsbasis für die Ermittlung des Unternehmenswertes sind aufgearbeitete Daten inkl. einer guten Unternehmensplanung für die nächsten 3 oder besser 5 Jahre.
Was wir für Sie im Rahmen der Unternehmensbewertung tun können?
Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die Unternehmensnachfolge von inhabergeführten Betrieben und Familienunternehmen. Denn eine rechtzeitige und strategische Ausrichtung des Betriebs ist wichtig, wenn nachhaltig ein Firmenwert für die Alterssicherung geschaffen werden soll. Strategische Fehlentscheidungen und die Bestandsabhängigkeit vom Know-how des Inhabers können vier oder fünf Jahre vor dem wohlverdienten Ruhestand nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Gerne stehen wir Ihnen mit nachstehenden Leistungen für Unternehmensbewertungen beratend zur Seite.
- Gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für die Schaffung eines nachhaltigen Firmenwertes erarbeiten
- Eine Analyse Ihrer aktuellen Unternehmenssituation erstellen
- Sie als Moderator im Verkaufsprozess unterstützen
- Über Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge informieren
- Erstellung einer detaillierten Unternehmensplanung
- Ermittlung des aktuellen und rückwirkenden Unternehmenswertes
- Bewertung Unternehmen unter Berücksichtigung der privaten Einkommensseite
Bewertungsverfahren
Die Bewertung kann nach unterschiedlichen Verfahren erfolgen. Bei Unternehmensverkäufen sind Angebot und Nachfrage für den Preis entscheidend. Emotionen können dabei nicht berücksichtigt werden. Auch wenn ein Unternehmer viel Herzblut und Zeit investiert hat, zählt letztendlich nur der Firmenwert, den er damit geschaffen hat. Für eine realistische Bewertung müssen Betriebs- und Privatvermögen voneinander getrennt sein. Es dürfen nur die materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände in die Bewertung einfließen, die bei der Abwicklung dem Erwerber/Käufer übertragen werden. Die Vorgehensweise der Unternehmensbewertung richtet sich grundsätzlich nach dem Bewertungsanlass unter Berücksichtigung der notwendigen Prämissen. Die sich in der Praxis etablierten Vorgehensweisen sind das Ertragswert- und das Discounted-Cash-Flow-Verfahren.
Bei Unternehmensübertragungen können die Verkaufspreise passender Branchen und Objekte zum Vergleich mittels des Vergleichswertverfahrens herangezogen werden. Üblich ist diese Herangehensweise bei kleinen vergleichbaren Betrieben wie z. B. bei Arztpraxen, Handwerks- oder Gastronomiebetrieben.
Bei dieser Ermittlungsmethode werden die Vermögensgegenstände bewertet. In Betracht kommt dieses Verfahren eher bei Gesellschaften mit hohen Vermögenswerten wie z. B. Immobiliengesellschaften. Eine Aussage über künftige Erträge wird bei dieser Ermittlung nicht getroffen, der Wert der Substanz steht hier im Vordergrund.
Das Ertragswertverfahren basiert auf den zukünftigen Erträgen eines Unternehmens. Sinn und Zweck ist es, die Rentabilität bzw. Verzinsung des Unternehmens zu prüfen. Der Käufer kann anhand dieser Ermittlung feststellen, ob z. B. die Darlehen inkl. Zinsen sicher an die Kreditinstitute zurückgeführt werden können oder wieviel er für sein Geld bekommen würde, wenn er es zu gleichen Bedingungen am Kapitalmarkt anlegen würde. Die Ertragskraft und die Kapitaldienstfähigkeit spielen für den Käufer eine wesentliche Rolle. Basis für die Berechnung ist eine Planung basierend auf den letzten drei oder fünf Wirtschaftsjahren.
Die DCF-Methode ist mittlerweile auch in Deutschland, durch die Etablierung des IDW Standard S 1, weit verbreitet. Die Bewertung zielt auf die Einzahlungsüberschüsse (Cash-Flows) ab. Die für die jeweilige Periode ermittelten Cash-Flows werden dann entsprechend auf einen Bewertungsstichtag abgezinst. Damit kann die tatsächliche Ertragskraft des Unternehmens dargestellt werden, an der sich potenzielle Käufer zur Bemessung der Rendite für ihr eingesetztes Kapital orientieren können. Grundsätzlich werden diese Ermittlungen entweder durch Bruttokapitalisierung oder durch Nettokapitalisierung vorgenommen.
Bewertungsprämissen
- Klärung des Bewertungsanlasses
- Bewertung zu einem genauen Stichtag
- Dokumentation der Prämissen und Vorgehensweise
- Plausibilität der Daten (Zahlen, Daten, Fakten)
- Planung und Abgleich mit den Vergangenheitsdaten
- Bewertung stille Reserven und Risiken
- Angemessener Kapitalisierungszins
- Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses
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