Kernbestandteile eines Sanierungsgutachten nach dem IDW S6-Standard
01
Übersicht
- Auftragsgegenstand und -umfang
- Überblick über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens
- Entwicklung des Unternehmens in Bezug zur Branche
- Erfassen der Vermögens- Finanz- und Ertragslage
- Analyse der Krisenstadien, welche bereits durchlaufen wurden, und deren Ursachen
- Prüfung der Insolvenztatbestände Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Darstellung des Geschäftsmodells inkl. des Unternehmensleitbildes
- Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und der damit verbundenen Insolvenzgefahr
- Erstellung eines integrierten Unternehmensplans
- Einschätzung und eindeutige Stellungnahme über die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens
02
Vorgehensweise nach dem Zwei-Stufen-Konzept
- Maßnahmen zur Sicherstellung der positiven Fortführungsfähigkeit
- Weitrechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
03
Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte
- Vollständigkeit
- Wesentlichkeit
- Klarheit
- Angemessenheit
Sanierungsfähig ist ein Unternehmen nur unter der Prämisse, dass eine Fortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bejaht werden kann. Ob eine Sanierung gelingt ist immer abhängig von der Konzeptumsetzung des Gutachtens durch das Management, der fortlaufenden Überwachung und der kontinuierlichen Fortführung und Anpassung der darin festgelegten Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten, hinsichtlich der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit, sind hingegen abhängig durch die Konzeptumsetzung sowie die Beständigkeit der Marktverhältnisse, jedoch sollten die Aussichten überwiegend wahrscheinlich sein.
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